Gefährdung dritter Personen
Kaum jemand erwähnt die Reaktionen dritter Personen, also der Zuschauer. Scheinbar unbeteiligt folgen sie dem so belustigenden Geschehen – und nehmen dabei selbstverständlich auch einen Teil der Suggestionen auf. Ein befreundeter Kollege berichtete, dass in einer Nachmittagvorstellung seine Tochter während des Zuschauens wiederholt unkontrolliert in Trance fiel, was durch Einschlafen und reduzierte Ansprechbarkeit erkennbar war. Dieses ist sicherlich kein Einzelbeispiel. Einige besonders reaktionsbereite Zuschauer werden auf die Suggestionen reagieren nur ihre dadurch bedingten
späteren Handlungen und psychischen Befindlichkeiten wird kaum jemand
mit der Showteilnahme in Verbindung bringen. Demnach sind auch diese schier unterschwelligen Schädigungen nicht nachweisbar.

Der Kellner bekam telefonisch von Pharo den Auftrag, allen Damen einer Senioren-Geburtstagsparty einen Kuss zu geben. Danach ist er ratlos: Ich stehe irgendwie neben mir. Ich bin ganz ratlos... (Fernsehsendung: Menschen hautnah. Der Hypnotiseur, WDR, 9. 10. 2000)
Ausbildung und Kompetenz
Die Ausbildung der Showhypnotiseure erfolgt autodidaktisch über die inhaltlich spärliche und wissenschaftlich falsche Fachliteratur der Showbranche. Somit verfügen sie nur über showwirksame Techniken, nicht jedoch über das notwendige Hintergrundwissen für die Arbeit mit Menschen auf einem psychisch so sensiblen Bereich. Auch selbstzuerkannte Titel und Zertifikate oder Aussagen wie Weltmeister der Hypnose täuschen nur Kompetenz vor.
Folgerungen
Aus allen Darstellungen geht hervor, dass Showhypnose per se gefährlich sein kann, auch wenn darin Elemente enthalten sind, die nicht als Hypnosewirkungen definierbar sind, wie z. B. die Menschliche Brücke. Der Akteur hat eine Schutzpflicht gegenüber den Mitwirkenden, die er jedoch nicht wahrnehmen kann, da er deren psychischen Hintergrund nicht kennt. Da er durch die Mitwirkung Dritter Geld verdient, hat er eine Sorgfaltspflicht, die er ebenfalls nicht wahrnehmen kann. In zahlreichen internationalen Fachbeiträgen wird die Gefahr der Showhypnose aufgezeigt und vor ihrer Anwendung gewarnt (z. B. Echterling 1991, Echterling u. Emmerling 1987, Kossak 1997, 1999).
Die ethischen Richtlinien der International Society of Hypnosis (1979) als Dachverband aller Hypnosegesellschaften legen fest, dass die Durchführung von Hypnose allein ausgebildeten Fachleuten wie Ärzten, Psychologen, Psychiatern, Zahnärzten erlaubt ist. In Regel 4 wird eindeutig bestimmt: Hypnose soll nicht als eine Form der Unterhaltung verwendet werden. Kein Mitglied der ISH wird seine Dienste zum Zwecke öffentlicher Unterhaltung anbieten oder mit Personen oder Institutionen zusammenarbeiten, die auf dem Gebiet der öffentlichen Unterhaltung tätig sind.
In manchen Ländern ist Showhypnose ausdrücklich verboten, so z. B. in Österreich, Schweden seit 1905, in Israel seit 1984. Abgesehen davon, dass durch die Hypnoseshows Vorurteile und Ängste gegenüber der seriösen Klinischen Hypnose aufgebaut werden, reichen viele der hier nur exemplarisch und skizzenhaft umrissenen Negativwirkungen als Argumente aus, um das Verbot der Showhypnose auch in Deutschland zu befürworten.

Ein Mitspieler der Pharo-Show erhielt die Suggestion, jeden Satz mit Blubb zu beginnen und zu beenden. Deutlich ist ihm seine Ratlosigkeit anzumerken. (Fernsehsendung: Menschen hautnah. Der Hypnotiseur, WDR, 9. 10. 2000)